GdWE
(oder auch WEG)
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist der gesetzlich geregelte Zusammenschluss aller Eigentümer Teileigentum innerhalb einer nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilten Immobilie.
Sie entsteht automatisch mit Begründung von Wohnungseigentum und ist seit der WEG-Reform 2020 rechtsfähig.
Die WEG kann somit selbst Rechte und Pflichten begründen, Verträge abschließen und vor Gericht auftreten.
Aufgaben und Zuständigkeiten der WEG betreffen insbesondere das Gemeinschaftseigentum, darunter u. a.:
- bauliche Anlagen wie Dach, Fassade, Tragwerk
- gemeinschaftliche Leitungen und technische Anlagen
- Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung
- Bildung von Rücklagen und Beschlussfassung über Kosten
- ...
Zentrales Entscheidungsorgan ist die Eigentümerversammlung.
Die Verwaltung erfolgt durch einen bestellten Verwalter, der die Beschlüsse der WEG umsetzt und die laufenden Geschäfte führt.
Kurz gefasst:
Die WEG ist die rechtliche und organisatorische Einheit, über die Wohnungseigentümer ihr gemeinsames Eigentum verwalten und über dessen Nutzung und Erhalt entscheiden.